Umwelt und Verbraucherschutz
Naturschutz
Naturschutz
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde mit fachlichen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Wir vollziehen Naturschutzrecht, beraten politisch Verantwortliche, stellen Forschungsergebnisse und Daten zu Natur und Landschaft bereit und fördern und betreuen Naturschutzprojekte sowie Forschungsvorhaben. Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz (BfNG).
Rund 430 Mitarbeiter*innen in Bonn, in Leipzig und auf der Insel Vilm bei Rügen arbeiten in unterschiedlichen Themenfeldern für den Schutz der biologischen Vielfalt und die naturverträgliche Nutzung unserer Ressourcen.
- Das BfN fördert Projekte von Initiativen, Verbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen Akteuren, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen. Das Bundesumweltministerium stellt hierfür umfänglich Mittel zur Verfügung. Die Projektideen müssen in die vorgegebenen Fördermodalitäten passen.
- Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) leistet Deutschland einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Zustände unserer Ökosysteme und zur Stärkung ihrer Klimaschutzleistungen. Unter dem ANK werden verschiedene Maßnahmen gebündelt, die den Schutz von Klima und Natur verbinden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert die Umsetzung von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Projektträgern, Förderbanken, Bundesländern und weiteren Fachinstitutionen.
- Die Bundesregierung bündelt in der laufenden Legislaturperiode die Projektförderung zum Naturschutz und der Landschaftspflege und baut diese aus. Das Ziel ist es, noch effektiver zielführende Ansätze zu realisieren, die die Biodiversität direkt oder indirekt stärken. Hierfür wurde der neue Bundesnaturschutzfonds (BNF) eingerichtet. In ihm werden die existierenden Förderprogramme Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Auenprogramm im Blauen Band, chance.natur (Naturschutzgroßprojekte) und Projektförderung Entwicklung und Erprobung sowie der Wildnisfonds vereint. Hinzu kommt seit 2022 das neue Nationale Artenhilfsprogramm.
- Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.
Das nAHP hat zum Ziel, die Erhaltungszustände sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume von verschiedenen Arten langfristig zu verbessern. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien flankiert werden.
- Seit vielen Jahren schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt weltweit dramatisch voran. Durch das Schwinden von Arten, Genen und Lebensräumen verarmt die Natur – das gefährdet und zerstört auch unsere eigenen Lebensgrundlagen. Es ist daher ein dringendes Anliegen, den anhaltenden Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen.
- Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMV) und Bundesumweltministerium (BMUKN).
- Mit Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) sollen Erfolg versprechende Naturschutzideen realisiert und wichtige Forschungsergebnisse in die Naturschutzpraxis umgesetzt werden. Die E+E-Förderung ermöglicht eine beispielhafte Erprobung und Weiterentwicklung neuer Methoden und Verfahren im Naturschutz.
- Über „chance.natur“ werden Projekte in Gebieten gefördert, die im nationalen und internationalen Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und repräsentativ sind.
- Umwelt- und Naturschutzpolitik braucht die Verbände als Partner. Sie informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen.
Kritik
https://www.bund.net/lebensraeume/naturschutzklage
Wenn wir die Biodiversität retten wollen, brauchen wir verbindliche gesetzliche Regelungen. Aus diesem Grund klagte der BUND 2024 gemeinsam mit Einzelkläger*innen vor dem Bundesverfassungsgericht.
https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/naturschutz/
Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels sind die Erneuerbaren Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele. Eine zügige Energiewende trägt wesentlich zum Natur- und Artenschutz bei. Trotzdem entstehen auch durch die Errichtung von Windenergieanlagen neue Spannungsfelder in Sachen Natur- und Artenschutz, die im Planungs- und Bauprozess sowie während des Betriebs der Anlagen ernst genommen werden müssen.
Windenergie: Die Naturschutzregeln werden aufgeweicht. Bisher ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass zum Schutz von Fledermäusen, seltenen Vogelarten, Brut- und Raststätten ein Mindestabstand von regulär etwa 1000 Metern zu Windkraftanlagen eingehalten werden muss.
Gerade in der CDU gibt es nun Stimmen, sich für eine Abschwächung dieser Vorschrift im Bundesgesetz einzusetzen – anstelle der Muss- soll eine Kann-Regelung eingeführt werden. Dies hätte zur Folge, dass neue Windkraftanlagen näher an Naturschutzflächen heranrücken dürfen.
Die Ausweitung der Windkraft würde in diesem Fall zu Lasten von Natur- und Artenschutz gehen.“
Wie viel Klimawandel steckt denn nun im Waldbrand?
Um die wahrscheinlich wichtigste Frage gleich zu Beginn abgehakt zu haben: Der Klimawandel legt keine Waldbrände und ist auch sonst nicht weiter pyromanisch veranlagt. Waldbrände entstehen in der Regel durch menschliches Zutun – Brandstiftung, veränderte Landnutzung, militärische Munition oder eben die Kippe in der Sommerheide. Blitzschlag als natürliche Zündquelle ist eher die Ausnahme.
