Innere Sicherheit

Innere Sicherheit

Polizei

Polizeigesetz (PolG) (10.02.2026)

https://par.onl/BW/PolG

Nach dem deutschen Grundgesetz (GG) ist die Polizei grundsätzlich Sache der Bundesländer (Ländersache, Art. 30 GG). Wegen dieser Befugnisse der Polizei innerhalb eines Staatsgebildes gibt es in der Bundesrepublik Deutschland in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Polizei.

Bundespolizei: wird für die Sicherung von Außengrenzen sowie Verkehrswegen (vergleiche Bundespolizeigesetz BPolG).

Das Grundgesetz setzt den rechtlichen Rahmen, bindet die Polizei an die Grundrechte und regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.

(2) Außerdem hat die Polizei die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

Jede Polizei eines jeden Bundeslandes hat eigene Uniformen, eigene Hoheitszeichen und eigene Strukturen. Ihre Aufgaben sind jedoch im Allgemeinen in der gesamten Bundesrepublik gleich. Diese Aufgaben sind, ohne hier vollständig aufgelistet zu sein, folgende:

  • Vorbeugung bei Kriminalität und Straßenverkehr;
  • Bekämpfung und Ermittlung von Straftaten (§ 163 StPO)
  • Regelung des Straßenverkehrs, Aufnahme und Ermittlung bei; Verkehrsunfällen (§ 44 Abs. 2 StVO);
  • neuerdings Ermittlung und Bekämpfung der Internetkriminalität;
  • Ausbildung des polizeilichen Nachwuchses;
  • Bekämpfung von Bränden, Umweltkatastrophen, Notarzteinsätze, wenn die Feuerwehr Bestandteil der Polizei ist;
  • Betrieb und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, wenn die Feuerwehr Bestandteil der Polizei ist;
  • Bewachung von Objekten;
  • Begleitung von Demonstrationen;
  • Sicherung der Wasserstraßen (Wasserschutzpolizei).

 

 

Repressive Aufgaben

Ein repressives Handeln ist gegeben, wenn die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung als Hilfsbeamte der Staatanwaltschaft agiert. So darf die Polizei innerhalb eines Strafprozesses Ermittlungen einleiten und durchführen, wobei sie an die Anweisungen der Staatsanwaltschaft gebunden ist. Auch zählt es zu den repressiven Aufgaben der Polizei, die Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten zu unterrichten.

Ordnungsrecht (Polizeirecht) umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die der Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Das Ordnungsrecht lässt sich dabei in das allgemeine und das besondere Ordnungsrecht (sog. Sonderordnungsrecht) unterteilen.

Die Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (s.o.). Nach der sog. Privatrechtsklausel stellt der Schutz privater Rechte regelmäßig keine Aufgabe der Polizei dar, sondern obliegt primär den ordentlichen Gerichten und den ihnen zugeteilten Vollstreckungsorganen.

Etwas anderes gilt nur…

  • wenn der gerichtliche Schutz trotz der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nicht rechtzeitig erlangt wird und ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder zumindest wesentlich erschwert wäre,
  • wenn eine entsprechende gesetzliche Ausnahme oder überhaupt kein zivilgerichtlicher Schutz besteht (etwa bei Gefahr durch ein Naturereignis)
  • oder wenn neben dem Privatinteresse auch ein Öffentlichkeitsbezug besteht. Dies ist etwa immer dann der Fall, wenn Normen des Strafgesetzbuches [StGB], der Strafprozessordnung [StPO], des Ordnungswidrigkeitengesetzes [OWiG] sowie pönalisierte (also unter Strafe gestellte) Privatrechtsnormen verletzt werden, was insbesondere bei einer Verletzung / Gefährdung der Rechtsgüter Leib, Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum der Fall ist.

Sonderordnungsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, die entweder der besonderen Gefahrenabwehr dienen oder für besondere Gebiete Ordnungsvorschriften enthalten. Zum besonderen Ordnungsrecht gehören unter anderem deshalb:

  • Abfallrecht
  • Ausländerrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Brandschutzrecht und Katastrophenschutzrecht
  • Fischereirecht und Forstrecht
  • Gaststättenrecht und Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Presserecht
  • Versammlungsrecht [als lex specialis zum allgemeinen Polizeirecht]

 

 

Präventive Aufgaben

Bei präventiven Aufgaben handelt es sich um Aufgaben, die der Abwehr von Gefahren dienen. Sie kommen beispielsweise vor im Polizeirecht, welches die präventiven Tätigkeiten der Polizei zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelt.

„Polizeigewalt“ (Beispiele)

Mann stirbt nach Fesselung bei Polizeieinsatz https://www.spiegel.de/panorama/justiz/duisburg-mann-stirbt-nach-fesselung-bei-polizeieinsatz-a-6477db18-d76e-4050-b32d-6688057d414c

Polizist nach tödlichen Schüssen auf 21-jährigen Lorenz bald vor Gericht

https://www.spiegel.de/panorama/oldenburg-polizist-nach-toedlichen-schuessen-auf-21-jaehrigen-lorenz-bald-vor-gericht-a-ed55d83e-5b08-4a80-890c-4a5d2c2c65e6

Psychiatriepatient stirbt während Fixierung durch Polizei

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heidelberg-psychiatriepatient-stirbt-waehrend-fixierung-durch-polizei-a-67dde61d-9df8-48dc-90a7-f53f285a3b3e

 

 

Kritik

https://netzpolitik.org/2026/harte-kritik-am-thueringer-polizeigesetz-verfassungsrechtlich-ist-das-nicht-tragbar/

Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: 

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnisse einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

  • Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr.
  • Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?
  • „Selbsterfüllende Prophezeiung“:

Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat

Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit

Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit

„Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner

Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist.

 

 

Berliner Polizeilehrbuch zeigt, wie man effizient Schmerzen zufügt

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-berlin-lehrbuch-zeigt-wie-man-effizient-schmerzen-zufuegt-a-9a25f48d-1e6f-4d9c-956d-f969eb09cce6

»Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden«, heißt es in einem Lehrbuch der Polizei Berlin. Die bezeichnet derartige »Technikansätze« als zulässig und erntet Kritik.

Das Handbuch zeigt im Kapitel »Festnahme-/Kontroll- und Transporttechniken« Techniken mit Namen wie Armbeugehebel mit Kopffixierung, Handbeugehebel, Kreuzfesselgriff, Kipphandhebel und Fingerhebel.

Umstrittene Einsätze

Hintergrund der Debatte sind die umstrittenen Polizeieinsätze gegen Blockaden von Klimaaktivisten in Berlin 2023. Im März 2025 hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Polizei sich bei einer Demonstration im April 2023 gegenüber einem Sitzblockierer unverhältnismäßig verhalten habe, als ein sehr schmerzhafter Griff angewendet worden sei.

Die Polizisten hätten ihn einfach von der Fahrbahn tragen können, erklärte das Gericht. Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen. Die Polizei hatte das bestritten. Das Urteil ist rechtskräftig, im Januar 2026 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag der Polizei auf Zulassung der Berufung ab.

Das »Handbuch Einsatztraining« stehe zu der Aussage der Polizeipräsidentin in keinem Widerspruch, teilt die Polizei mit. Es gehe nicht um Techniken, »die per se als Maßnahmeziel das Erzeugen von Schmerzen haben«. Es handele sich vielmehr um »Kontrollgriffe und -techniken unter Ausnutzung von Nervendruckpunkten sowie Hebeltechniken, die das für alle Beteiligten möglichst wenig verletzungsträchtige und ungefährliche Überwinden eines Widerstandes gegen andere polizeiliche Maßnahmenzwecke (z. B. gegen die Auflösung einer Sitzblockade) als Zielrichtung haben.« Dieser Darstellung widerspricht die Gesellschaft für Freiheitsrechte . Das Ziel der Techniken sei eben doch der Schmerz selbst. Deshalb sei der Begriff Schmerzgriff für solche Griffe passend – und »ein besonders schwerer Grundrechtseingriff, der nur unter sehr engen Voraussetzungen rechtmäßig sein kann«. Die Anwendung von Schmerzgriffen könne das Folterverbot verletzen, schreibt der Verein.

Bestes Deutschland aller Zeiten: Ex-DDR-Grenzschützer und heutiger Polizeigewerkschaftschef Hüber will, dass an der Brandmauer scharf geschossen wird – Unter normalen Umständen müsste Hüber sofort aus dem Polizeidienst entfernt werden

https://journalistenwatch.com/2026/08/13/bestes-deutschland-aller-zeiten-ex-ddr-grenzschuetzer-und-heutiger-polizeigewerkschaftschef-hueber-will-dass-an-der-brandmauer-scharf-geschossen-wird/

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